Der Pfarrsprengel
Friedhöfe der evangelischen Gemeinden
Zu unseren Gemeinden gehören 5 kirchliche Friedhöfe: Ferbitz, Kietz, Mödlich, Seedorf und Wustrow. Sie werden von den Gemeindekirchenräten Ferbitz-Wustrow, Seedorf-Bochin und Mödlich-Lenzerwische verwaltet.
Die betreffenden Gemeindekirchenräte des Pfarrsprengels haben seit dem 6. Oktober 2020 eine einheitliche Friedhofsgebührenordnung für diese Friedhöfe beschlossen, die im November-Amtsblatt 2020 des Amtes Lenzen-Elbtalaue veröffentlicht wurde.
Für die Friedhöfe in Ferbitz und Wustrow gilt darüberhinaus folgendes:
Da der Gemeindekirchenrat Ferbitz-Wustrow die allgemeine Friedhofspflege ehrenamtlich durchführt und die Kirchenältesten bestrebt sind, die auf die Grabstellennutzer umlegbaren Bewirtschaftskosten so gering wie möglich zu halten, wird gebeten, den Grabpflegeabfall - entsprechend dem Verursacherprinzip - selbst zu entsorgen. Dies trägt zu einem gepflegtem Äußeren unserer Friedhöfe bei.