Wer wir sind und was wir wollen !
Wir sind Christen in einer Region, die in acht sehr unterschiedlichen Kirchengemeinden mit jeweils ihrer eigenen Prägung und Gemeindegeschichte leben.
Uns verbindet aber der gemeinsame Auftrag, den wir als christliche Gemeinden durch Gott haben:
Menschen in die Begegnung mit Jesus Christus zu führen (Matthäus 28,18-20 und 1. Timotheus 2,4)
Daher halten wir daran fest und glauben, dass …
… Jesus Christus alle Menschen in einem Ort mit seiner Liebe erreichen will.
… die Begegnung mit Jesus Christus Sinn und Erfüllung für das eigene Leben schenkt.
… der Glaube an Jesus Christus Hoffnung über den Tod hinaus möglich macht.
… wir durch ein Leben mit Gott Heilung für Verletzungen auf dem Lebensweg erfahren.
… uns die Gemeinschaft mit anderen Christen ermutigt und stärkt für den eigenen Lebensalltag.
Das wollen wir durch Gottesdienste, Gesprächskreise, Treffs und Kirchenmusik für alle Menschen erfahrbar machen.
Tu was du vom Willen Gottes erkannt hast, und sei es noch so wenig!
BURKHARD THEIS
Diese Grundüberzeugungen leiten wir aus der Heiligen Schrift ab. Sie sind ebenso in der Grundordnung unserer Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz verankert.
Aus der Grundordnung der Evangelischen Kirche
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
II. Von Gottes Auftrag und der Verantwortung der Gemeinde
1.
Gott selbst bereitet sich aus, denen, die auf sein Wort hören und die Sakramente empfangen, seine Gemeinde, die Kirche Jesu Christi, indem er in ihnen durch den Heiligen Geist den Glauben weckt und sie zum Zeugnis für ihren Herrn und zum Dienst an ihren Nächsten beruft.
2.
Der Heilige Geist erbaut und leitet die Gemeinde durch vielfältige Gaben und Dienste. Sie dienen alle dem einen Amt, dem sich die Kirche verdankt und das ihr aufgetragen ist: die in Christus geschehene Versöhnung Gottes mit der Welt zu bezeugen und zur Versöhnung mit Gott zu rufen. Alle Dienste, ob in Verkündigung oder Lehre, in Diakonie oder Kirchenmusik, in der Leitung oder der Verwaltung, sind Entfaltungen des einen Amtes.
3.
Kraft des Priestertums aller Gläubigen ist jedes Gemeindeglied verpflichte und berechtigt, nach dem Maß seiner Gaben, Kräfte und Möglichkeiten kirchliche Dienste wahrzunehmen. Grundsätzlich bedarf die Ausübung bestimmter ehrenamtlicher und beruflicher Dienste eines Auftrags der Gemeinde. In Notlagen können alle Dienste, auch der der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung, ohne besonderen Auftrag wahrgenommen werden.
4.
Alle Leitung in der Kirche ist demütiger, geschwisterlicher Dienst im Gehorsam gegenüber dem guten Hirten. Sie wird von Ältesten und anderen dazu Berufenen gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern ausgeübt. In gewählten Leitungsgremien sollen ehrenamtlich Tätige die Mehrheit haben. Die Ausstattung von Leitungsämtern mit Herrschaftsbefugnissen verstößt gegen die Heilige Schrift.
5.
In der Kirche Jesu Christi werden alle, die ein Amt wahrnehmen, nach geistlichen Gesichtspunkten ausgewählt, geprüft und berufen. Dies geschieht in der Zuversicht, dass auch in rechtlich geordneten Verfahren Gott selber Menschen in seinen Dienst beruft. Allein die an Schrift und Bekenntnis gebundene Kirche hat das Recht, kirchliche Ämter zu- und abzuerkennen.
6.
Alle, die ein Amt wahrnehmen, sind an die Gemeinde gewiesen und ihr für eine ihrem Auftrag entsprechende Amtsführung verantwortlich. In der Erfüllung ihres Auftrages sind sie frei gegenüber Willkür der Gemeinde. Die Gemeinde ist an das Amt gewiesen, doch ist sie frei gegenüber einer willkürlichen, den Aufrag Gottes überschreitenden oder verlassenden Amtsführung. Die Weigerung, mit anderen Personen und Gremien in Gemeinde und Kirche zusammenzuarbeiten, widerspricht dem Zeugnis der Schrift ebenso wie Verhaltensweisen, mit denen Herrschaft über die Gemeinde ausgeübt wird.